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BM - Berater-Magazin
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BB 2006, 331
BAG 
Zulässige außerordentliche Kündigung wegen “Surfen” im Internet (Urteil vom 07.07.2005, 2 AZR 581/04)

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang (“ausschweifend”) nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.

BAG, BB 2006, 331-335 (Urteil vom 07.07.2005, 2 AZR 581/04)

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