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ZLR 2004, 94
OLG Köln 
4. Oberlandesgericht Köln – „Glucosaminsulfat 750 mg“ (Urteil vom 03.01.2003, 6 U 140/02)

1) Bei der Einordnung eines Präparates als Arzneimittel oder Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel) – hier: Glucosaminsulfat mit einer Anwendungsempfehlung von maximal 750 mg bzw. 1000 mg Tagesdosis – spricht indiziell für die Einordnung als Arzneimittel, wenn ein Produkt eines anderen Herstellers mit demselben Wirkstoff jahrzehntelang als verschreibungspflichtiges Arzneimittel in den Verkehr gebracht worden ist und das Präparat selbst zwar als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet, …

OLG Köln, ZLR 2004, 94-102 (Urteil vom 03.01.2003, 6 U 140/02)

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