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ZLR 2005, 109
OLG Köln 
4. Oberlandesgericht Köln – „Glucosaminsulfat II“ (Urteil vom 26.05.2004, 6 U 136/02)

Ein Präparat mit 300 mg Glucosaminsulfat und weiteren Inhaltsstoffen ohne erkennbare therapeutische Wirksamkeit, das als „Nahrungsergänzungsmittel“ mit einer Verzehrsempfehlung von 2 Kapseln täglich angeboten wird, ist Lebensmittel und nicht Arzneimittel. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Köln, ZLR 2005, 109-120 (Urteil vom 26.05.2004, 6 U 136/02)

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