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ZLR 2004, 102
Reese 
Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 03.01.2003, 6 U 140/02

Die Entscheidung betrifft – einmal mehr – die Abgrenzung von Arzneimitteln und Lebensmitteln. Im Ergebnis stuft das OLG Köln in Übereinstimmung mit der Vorinstanz ein Produkt, das Glucosaminsulfat enthält und mit einer Anwendungsempfehlung von maximal 750 mg bzw. 1.000 mg Tagesdosis vertrieben wird, als Arzneimittel ein. Die Abgrenzung zu Nahrungsergänzungsmitteln nimmt der Senat anhand der traditionell verwendeten Formel der Rechtsprechung vor, …

Reese, ZLR 2004, 102-106

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