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WRP 2006, 747
BGH 
Wettbewerbsrecht: Blutdruckmessungen (Urteil vom 23.02.2006, I ZR 164/03)

Die Vorschrift des § 69 SGB V schließt es aus, Handlungen der Krankenkassen und der von ihnen eingeschalteten Leistungserbringer, die der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags gegenüber den Versicherten dienen sollen, nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu beurteilen.

BGH, WRP 2006, 747-749 (Urteil vom 23.02.2006, I ZR 164/03)

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