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WRP 2006, 1043
LG Dresden 
Automatenvideothek (Urteil vom 10.01.2006, 42 O 0332/05)

Der Betrieb einer Automatenvideothek ohne Bedienpersonal an einem Sonn- oder Feiertag ist öffentlich bemerkbar und damit auch geeignet, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen. Die entsprechende Vorschrift des Landesrechts, die derartige Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen verbietet ist „auch“ eine Regel des Marktverhaltens im Sinne des UWG.

LG Dresden, WRP 2006, 1043-1045 (Urteil vom 10.01.2006, 42 O 0332/05)

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