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BB 2006, 2195
BAG 
AGB-Kontrolle – Versetzungsklausel (Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 557/05)

§ 308 Nr. 4 BGB ist nicht auf arbeitsvertragliche Versetzungsvorbehalte anzuwenden; denn die Vorschrift erfasst nur einseitige Bestimmungsrechte hinsichtlich der Leistung des Verwenders. Versetzungsklauseln in Arbeitsverträgen betreffen demgegenüber die Arbeitsleistung als die dem Verwender geschuldete Gegenleistung.

BAG, BB 2006, 2195-2199 (Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 557/05)

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