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ZLR 2005, 738
OLG Köln 
4. Oberlandesgericht Köln – „Lakritzmischung“ (Urteil vom 07.09.2005, 27 U 12/04)

Eine Produkthaftung des Lebensmittelherstellers für Instruktionsfehler kommt in Betracht, wenn der Hersteller keinen Warn- oder Verzehrshinweis auf seinem Erzeugnis anbringt, obwohl es gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die einen entsprechenden Hinweis erforderlich erscheinen lassen.

OLG Köln, ZLR 2005, 738-741 (Urteil vom 07.09.2005, 27 U 12/04)

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