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ZLR 2005, 741
Teufer 
Anmerkung: zu OLG Köln, Urteil vom 07.09.2005, 27 U 12/04

Die zentrale Frage, über die das OLG Köln zu entscheiden hatte, lautete: War die Beklagte verpflichtet, die Klägerin und damit allgemein den Verbraucher durch einen Warn- oder Verzehrhinweis auf der Verpackung über Gesundheitsrisiken ihres Erzeugnisses zu informieren? Diese Frage verneint das Gericht mit zutreffender, wenngleich etwas knapper Begründung.

Teufer, ZLR 2005, 741-746

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