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WRP 2006, 620
LG Heilbronn 
Werbepreise gelten in der Werbewoche (Beschluss vom 18.01.2006, 23 O 15/06 KfH)

Die Bewerbung eines Räumungsverkaufs mit dem Hinweis „Werbepreise gelten in der Werbewoche“ genügt dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG nicht. Danach muss bei zeitlich befristeten Verkaufsförderungsmaßnahmen der Geltungszeitraum datumsmäßig mit Anfangs- und Endtermin eindeutig angegeben werden.

LG Heilbronn, WRP 2006, 620 (Beschluss vom 18.01.2006, 23 O 15/06 KfH)

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