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WRP 2006, 771
OLG München 
Kartellrecht/Wettbewerbsrecht: Taxi-Telefonrufsäulen (Urteil vom 30.03.2006, U (K) 4148/05)

Beherrscht eine Taxigenossenschaft den Markt für die Vermittlung von Beförderungsaufträgen an Taxifahrer, so kann es die negative Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG verletzen und gegen § 20 Abs. 1 GWB a.F. verstoßen, wenn sie den Zugang zu ihrem Telefonrufsäulensystem nur Mitgliedern einräumt und so Nachfrager zwingt, Mitglied bei ihr zu werden.

OLG München, WRP 2006, 771 (Urteil vom 30.03.2006, U (K) 4148/05)

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