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WRP 2006, 771
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Werbung für Internet-Zugangsvertrag (Urteil vom 14.04.2005, 3 U 222/04)

a) Die Werbeangabe „GGG DSL-Tarife – 6 Monate kostenlos nutzen“ ist in unerläuterter Form irreführend, wenn nur die Grundgebühr für die ersten 6 Monate entfällt und der DSL-Internetzugang nur insoweit kostenlos genutzt werden kann, bis die in der Grundgebühr enthaltenen monatlichen Zeit- oder Volumenkontigente aufgebraucht sind.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2006, 771 (Urteil vom 14.04.2005, 3 U 222/04)

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