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WRP 2006, 620
LG Dresden 
Frühbucher-Vorteil (Sonstiges vom 22.11.2005, 42 O 0217/05)

Eine Werbung für den Verkauf von Kraftfahrzeugen mit dem Hinweis auf einen „Frühbucher-Vorteil“ in Gestalt eines Preisvorteils ist wettbewerbswidrig, wenn der Zeitraum nicht angegeben wird, innerhalb dessen dieser Vorteil in Anspruch genommen werden kann.

LG Dresden, WRP 2006, 620 (Sonstiges vom 22.11.2005, 42 O 0217/05)

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