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WRP 2007, 795
BGH 
Bürgerliches Recht: Meinungsforum im Internet (Urteil vom 27.03.2007, VI ZR 101/06)

Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in ein Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des Forums gegeben sein, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.

BGH, WRP 2007, 795-797 (Urteil vom 27.03.2007, VI ZR 101/06)

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