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STB 2007, 406
BFH 
Pfändungsschutz für Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht nur bei tatsächlich vereinbarter Altersversorgung – Pfändung erstreckt sich auch auf das Rentenwahlrecht ([unbekannt] vom 31.07.2007, VII R 60/06)

Eine Kapitallebensversicherung ist nicht deshalb unpfändbar, weil dem Versicherungsnehmer nach den Versicherungsbedingungen das Recht eingeräumt ist, statt einer fälligen Kapitalleistung eine Versorgungsrente zu wählen.

BFH, StB 2007, 406 ([unbekannt] vom 31.07.2007, VII R 60/06)

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