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STB 2007, 406
BFH 
Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen ([unbekannt] vom 09.07.2007, I B 55/07)

Erscheint ein ordnungsgemäß geladener Zeuge ohne ausreichende Entschuldigung nicht zu einem vom FG anberaumten Verhandlungstermin und erlegt ihm das FG daraufhin ein Ordnungsgeld auf, so können nachträglich vorgebrachte Entschuldigungsgründe nur dann zur Aufhebung dieser Maßnahme führen, wenn sie nicht schon im Vorfelddes Terminsgeltend gemacht werden konnten.

BFH, StB 2007, 406 ([unbekannt] vom 09.07.2007, I B 55/07)

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