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STB 2007, 406
BFH 
Haftung des GmbH-Geschäftsführers – Keine Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe im Rahmen der Schadenszurechnung ([unbekannt] vom 05.06.2007, VII R 65/05)

Werden fällig gewordene Steuerbeträge pflichtwidrig nicht an das FA abgeführt, kann die Kausalität dieser Pflichtverletzung für einen dadurch beim Fiskus entstandenen Vermögensschaden nicht durch nachträglich eingetretene Umstände oder durch die Annahme eines hypothetischen Kausalverlaufs beseitigt werden.

BFH, StB 2007, 406 ([unbekannt] vom 05.06.2007, VII R 65/05)

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