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RIW 2008, 644
BAG 
Konkludente Rechtswahl bei einem Arbeitsvertrag – § 8 TzBfG (Teilzeit-anspruch) ist keine Eingriffsnorm (Urteil vom 13.11.2007, 9 AZR 134/07)

Die Vertragsparteien dürfen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen das für ihren Vertrag maßgebende nationale Recht wählen. Die Voraussetzungen einer konkludenten Rechtswahl bestimmen sich nach Art. 27 Abs. 1 EGBGB. Danach ist ausreichend, dass sich die Rechtswahl mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrags oder aus den Umständen des Falls ergibt.

BAG, RIW 2008, 644-650 (Urteil vom 13.11.2007, 9 AZR 134/07)

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