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K&R 2019, 650
BGH 
Beurteilung einer Bildberichterstattung nach abgestuftem Schutzkonzept (Urteil vom 09.04.2019, VI ZR 533/16)

Die Zulässigkeit der Bildberichterstattung nach §§ 22, 23 KUG setzt nicht voraus, dass der Abgebildete einen berechtigten Anlass für die Verbreitung seines Bildnisses gegeben hat. Dieser Gesichtspunkt kann lediglich im Rahmen des abgestuften Schutzkonzepts der §§ 22, 23 KUG bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen von Bedeutung sein. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2019, 650 (Urteil vom 09.04.2019, VI ZR 533/16)

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