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K&R 2019, 645
BGH 
Rechtliche Zulässigkeit einer Berichterstattung nach strafrechtlicher Verurteilung (Urteil vom 18.06.2019, VI ZR 80/18)

a) Die Wiederholungsgefahr im Sinne von § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB und damit ein Anspruch des Betroffenen auf Unterlassung einer ihn identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren können entfallen, wenn der Betroffene wegen der Straftat rechtskräftig verurteilt ist, die Unschuldsvermutung also nicht mehr gilt.

BGH, K&R 2019, 645-650 (Urteil vom 18.06.2019, VI ZR 80/18)

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