Im Blickpunkt
Klare Richtlinien und umfassende Compliance-Konzepte sind mittlerweile in allen nur denkbaren Bereichen eines Unternehmens zu berücksichtigen. Hiermit beschäftigt sich auch der aktuelle Aufsatz von Schemmel/Slowinski, der die Notwendigkeit von Criminal Compliance im Bereich der Betriebsratstätigkeit erörtert. Der Beitrag setzt sich mit der Notwendigkeit der Aufnahme von sog. Randbereichen strafrechtlicher Verantwortlichkeit bei der Beeinflussung von Betriebsratsmitgliedern auseinander. Bissels/Lützeler stellen im zweiten Teil ihres Aufsatzes die Rechtsprechung zum AGG u. a. auch zu betriebsverfassungsrechtlichen Aspekten dar.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht