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ZNER 2010, 296
OLG Stuttgart 
9. Zur Bestimmung des sektoralen Produktivitätsfaktors (Beschluss vom 21.01.2010, 202 EnWG 19/09)

Der vom Verordnungsgeber in § 9 Abs. 2 ARegV festgesetzte generelle sektorale Produktivitätsfaktor ist Bestandteil der Vorgabe von Erlösobergrenzen und nicht der Effizienzvorgaben. Seine Bestimmung ist nicht zu beanstanden.

OLG Stuttgart, ZNER 2010, 296-299 (Beschluss vom 21.01.2010, 202 EnWG 19/09)

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