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ZNER 2013, 291
LG Kiel 
9. Ausnahme von der Anschlussverpflichtung der Netzbetreiber an den geographisch nächstgelegenen Verknüpfungspunkt gem. § 5 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 (Urteil vom 25.01.2013, 6 O 258/10)

§ 5 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 macht nur dann eine Ausnahme von der Anschlussverpflichtung der Netzbetreiber an den geographisch nächstgelegenen Verknüpfungspunkt, wenn ein anderes Netz einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist.

LG Kiel, ZNER 2013, 291-295 (Urteil vom 25.01.2013, 6 O 258/10)

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