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ZNER 2014, 125
VG Oldenburg 
17. Keine Störung von Flugsicherungseinrichtungen durch Windenergieanlagen (Beschluss vom 05.02.2014, 5 B 6430/13)

§ 18a Abs. 1 Satz 1 LuftVG dient ausschließlich dem Schutz der Allgemeinheit und nicht auch Rechten von Flugsicherungsorganisationen, die dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zuarbeiten.

VG Oldenburg, ZNER 2014, 125-132 (Beschluss vom 05.02.2014, 5 B 6430/13)

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