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ZNER 2020, 345
OVG Nordrhein-Westfalen 
Nachträglicher Wegfall des Vollzugsinteresses der Gemeinde bei Zurückstellung eines Genehmigungsverfahrens ([unbekannt] vom 18.07.2020, 8 B 293/20, 11 L 1104/19)

Im Rahmen der Abwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO, ob die aufschiebende Wirkung der erhobenen Klage wiederherzustellen ist, sind nicht nur die Erfolgsaussichten eines Hauptsacheverfahrens zu berücksichtigen. Vielmehr ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, ob ein hinreichendes Vollziehungsinteresse noch fortbesteht.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2020, 345-346 ([unbekannt] vom 18.07.2020, 8 B 293/20, 11 L 1104/19)

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