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ZNER 2017, 131
OLG Celle 
14. Zum Netzanschlussanspruch nach dem EEG 2009 (Urteil vom 23.02.2017, 13 U 44/15)

Bei der Berechnung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunkts nach dem EEG 2009 sind nur die unmittelbaren Kosten in den Variantenvergleich mit einzubeziehen. Nicht zu berücksichtigen sind hingegen die mittelbaren Kosten, die zum Beispiel aufgrund des Verlustes bei längeren Netzanschlussleistungen anfallen können oder die aufgrund von Umspannungsverlusten entstehen.

OLG Celle, ZNER 2017, 131-134 (Urteil vom 23.02.2017, 13 U 44/15)

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