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ZNER 2011, 214
VGH Hessen 
14. Förderung Erneuerbarer Energien als besonderes öffentliches Interesse (Beschluss vom 01.03.2011, 9 B 121/11)

§ 1 Abs. 1 EEG begründet ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der Genehmigung auch einer einzelnen Windenergieanlage. Das gilt auch bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens.

VGH Hessen, ZNER 2011, 214-216 (Beschluss vom 01.03.2011, 9 B 121/11)

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