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ZLR 2007, 104
Hanseatisches OLG Hamburg 
3. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg – „Enzymzubereitung“ (Beschluss vom 23.10.2006, 3 W 151/06)

Eine Enzymzubereitung aus Papain und Trypsin kann sowohl Arzneimittel gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 5 AMG als auch Lebensmittel sein. Als Lebensmittel in Form eines Nahrungsergänzungsmittels kann sie eingeordnet werden, weil die enthaltenen Enzyme ernährungsphysiologische Zwecke erfüllen, indem sie u.a. den Stoffwechsel der Nahrung im menschlichen Körper sichern können.

Hanseatisches OLG Hamburg, ZLR 2007, 104-111 (Beschluss vom 23.10.2006, 3 W 151/06)

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