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ZLR 2008, 645
BVerwG 
3. Bundesverwaltungsgericht – „‚Réserve‘, ‚Privat-Reserve‘ für Wein“ (Urteil vom 18.06.2008, BVerwG 3 C 5.08)

Die Verwendung der Bezeichnungen „Réserve/Grande Réserve“ und „Reserve/Privat-Reserve“ für einen deutschen Wein ist nicht schon deshalb unzulässig, weil das deutsche Weinrecht diese Bezeichnungen nicht definiert.

BVerwG, ZLR 2008, 645-654 (Urteil vom 18.06.2008, BVerwG 3 C 5.08)

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