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ZLR 2009, 92
OVG Rheinland-Pfalz 
3. OVG Rheinland-Pfalz – „Réserve II“, „Grande Réserve, Privat-Reserve“. (Urteil vom 22.10.2008, 8 A 10809/08.OVG)

Ein deutscher Wein darf bei Einhaltung einer besonderen Qualität (hier beruhend auf Ertragsbeschränkung, hohem Mostgewicht und längerer Lagerzeit) mit den französischen Begriffen „Réserve/Grande Réserve“ oder als „Privat-Reserve“ bezeichnet werden.

OVG Rheinland-Pfalz, ZLR 2009, 92-100 (Urteil vom 22.10.2008, 8 A 10809/08.OVG)

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