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ZLR 2006, 428
OLG Frankfurt a. M. 
2. Oberlandesgericht Frankfurt – „Androgenetische Alopezie“ (Urteil vom 12.01.2006, 6 U 241/04)

Ein verständiger Durchschnittsverbraucher wird im allgemeinen nicht annehmen, daß ein Präparat, das als Nahrungsergänzungsmittel angeboten wird, tatsächlich ein Arzneimittel ist, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat. Eine die Arzneimitteleigenschaft begründende pharmakologische Wirkung kann nicht aus dem Bestehen einer besonderen medizinischen Zweckbestimmung i.…

OLG Frankfurt a. M., ZLR 2006, 428-443 (Urteil vom 12.01.2006, 6 U 241/04)

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