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ZFWG 2017, 552
VG des Saarlandes 
Vermittlung von Zweitlotterien im Internet ist nicht erlaubnisfähig (Urteil vom 02.02.2017, 6 K 2012/14)

Sog. Zweitlotterien sind Wetten auf das Ergebnis einer von dritter Seite veranstalteten Lotterie und unterfallen nicht der Legaldefinition einer Lotterie im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 GlüStV.

VG des Saarlandes, ZfWG 2017, 552 (Urteil vom 02.02.2017, 6 K 2012/14)

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