Heft 03
I. AUFSÄTZE
KAHLE
DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG VON GLÜCKSSPIELEN – EIN ÜBERBLICK 45
KRETSCHMER
KARLSRUHE, DIE SPORTWETTEN UND DAS STRAFRECHT – EIN VERFASSUNGS- UND EUROPARECHTLICHES GLÜCKSSPIEL? 52
HECKER/SCHMITT
ZUR STRAFBARKEIT DES PRIVATEN ANBIETENS VON SPORTWETTEN GEM. § 284 STGB (TEIL 1) 59
RUTTIG
ANMERKUNGEN ZUM BESCHLUSS DES VERWALTUNGSGERICHTS HAMBURG VOM 21. APRIL 2006, AZ. 16 E 885/06 67
WIRTH/PACHE
ZUM BESONDEREN ÖFFENTLICHEN VOLLZIEHUNGSINTERESSE NACH § 80 ABS. 2 S. 1 NR. 4 VWGO AN DER SCHLIESSUNG ILLEGALER WETTBÜROS 69
KRÖNER
„WETTSCHULDEN SIND EHRENSCHULDEN“ – DIE REGELUNG VON SPIEL UND WETTE IM BGB 71
II. BUCHBESPRECHUNG
Ennuschat
Annette Volk, Glücksspiel im Internet, Ius Informationis 75
III. RECHTSPRECHUNG
OLG Köln
OBERLANDESGERICHT KÖLN: Sportwettenangebote von Anbietern aus dem EU-Ausland sind wettbewerbswidrig 76
OVG Sachsen-Anhalt
OBERVERWALTUNGSGERICHT SACHSEN-ANHALT: Die Vermittlung von Sportwetten an konzessionierte Wettunternehmen aus dem EU-Ausland und an Wettunternehmen mit sog. „DDR-Erlaubnis“ ist unzulässig. 81
VG Hamburg
VERWALTUNGSGERICHT HAMBURG: Sportwetten dürfen als zusätzliche Leistung auch in konzessionierten Spielhallen vermittelt werden. 86
VG Halle
VERWALTUNGSGERICHT HALLE: Die Vermittlung von Sportwetten an Wettunternehmen ohne Erlaubnis des Landes Sachsen-Anhalt ist unzulässig 87
LG Weiden
LANDGERICHT WEIDEN: Die Vermittlung von Sportwetten an Wettunternehmen im EU-Ausland erfüllt nicht den Tatbestand des § 284 StGB 88
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