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WRP 2006, 736
BGH 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Arzneimittelwerbung im Internet (Urteil vom 30.03.2006, I ZR 24/03)

a) Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und auf Grund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.

BGH, WRP 2006, 736-741 (Urteil vom 30.03.2006, I ZR 24/03)

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