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WRP 2005, 1554
Brandenburgisches OLG 
Wettbewerbsrecht: Werbung mit „Buchführung“ (Urteil vom 12.07.2005, 6 U 108/04)

Die Personen, die nicht zu den in den §§ 3 und 4 StBerG bezeichneten Personen gehören, sind nicht berechtigt, uneingeschränkt mit „Buchführung“ oder „Buchführungsbüro“ zu werben. Dem in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personenkreis ist eine derartige Werbung als unzulässige Überschusswerbung untersagt.

Brandenburgisches OLG, WRP 2005, 1554 (Urteil vom 12.07.2005, 6 U 108/04)

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