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WRP 2006, 1109
BGH 
Wettbewerbsrecht: Rechtsanwalts-Ranglisten (Urteil vom 09.02.2006, I ZR 124/03)

Veröffentlicht ein Verlag in einer Publikation Ranglisten – nach Region und Fachbereich –, in denen Rechtsanwälte nach Recherchen des Verlags in einer Reihenfolge auf Grund einer subjektiven Einschätzung ihrer Reputation aufgeführt werden, kann eine Absicht des Verlags nicht angenommen werden, den Wettbewerb der in den Ranglisten angeführten Rechtsanwälte zu fördern.

BGH, WRP 2006, 1109-1113 (Urteil vom 09.02.2006, I ZR 124/03)

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