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WRP 2005, 884
BGH 
Wettbewerbsrecht: Optometrische Leistungen III (Urteil vom 21.04.2005, I ZR 190/02)

Eine hinreichende Aufklärung über die mit der berührungslosen Augeninnendruckmessung (Tonometrie) und der Prüfung des Gesichtsfeldes mittels einer Computermessung (automatische Perimetrie) durch Optiker verbundene mittelbare Gesundheitsgefährdung erfordert keine Schriftlichkeit des aufklärenden Hinweises.

BGH, WRP 2005, 884-886 (Urteil vom 21.04.2005, I ZR 190/02)

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