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WRP 2011, 1334
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: E-Postbrief (Urteil vom 15.07.2011, 6 U 34/11)

Es stellt mit Blick auf das Nichtbestehen einer Marktbeobachtungspflicht keine grobfahrlässige, die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegende Unkenntnis des Antragstellers dar, wenn verantwortliche Mitarbeiter von einer größeren, sich wegen einzelner Aussagen als wettbewerbswidrig darstellenden Plakataktion keine Kenntnis genommen haben.

OLG Köln, WRP 2011, 1334 (Urteil vom 15.07.2011, 6 U 34/11)

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