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WRP 2011, 1334
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Irreführung bei späterer Verlängerung einer befristeten Rabattaktion (Urteil vom 25.03.2011, 6 U 174/10)

Der Tatbestand des § 5 UWG knüpft an die objektive Irreführung des Verkehrs an. Wird eine befristete Rabattaktion später über das angekündigte Ende hinaus verlängert, ist die Irreführung zu bejahen. Die Fehlvorstellung der Werbeadressaten tritt unabhängig davon ein, ob der Werbende von Anfang an eine entsprechende Verlängerungsabsicht hatte oder nicht.

OLG Köln, WRP 2011, 1334 (Urteil vom 25.03.2011, 6 U 174/10)

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