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WRP 2005, 333
BGH 
Wettbewerbsrecht: Testamentsvollstreckung durch Banken (Urteil vom 11.11.2004, I ZR 213/01)

Da die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist, kann eine Bank, ohne gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V. mit Art. 1 § 1 RBerG zu verstoßen, für die Übernahme von Testamentsvollstreckungen werben.

BGH, WRP 2005, 333-336 (Urteil vom 11.11.2004, I ZR 213/01)

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