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WRP 2017, 994
OLG Dresden 
Wettbewerbsrecht: Konkretes Wettbewerbsverhältnis nicht nur hinsichtlich beworbener Waren (Urteil vom 20.06.2017, 14 U 50/17)

Ein Unternehmer kann sich einem konkreten Wettbewerbsverhältnis nicht dadurch entziehen, dass er gleichartige Ware als nicht beworbenen Teil eines Gesamtangebots innerhalb desselben Abnehmerkreises vertreibt.

OLG Dresden, WRP 2017, 994-997 (Urteil vom 20.06.2017, 14 U 50/17)

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