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WRP 2011, 1663
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Glücksspielwerbung auf Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (Urteil vom 11.08.2011, 3 U 145/09)

Ein Verband privater Unternehmen der Glücksspielbranche handelt nicht deshalb rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG, weil er zwar gegenüber staatlichen Glücksspielunternehmen, nicht jedoch gegenüber seinen eigenen Mitgliedsunternehmen wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Glücksspielwerbung, die gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstößt, geltend macht.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2011, 1663 (Urteil vom 11.08.2011, 3 U 145/09)

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