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WRP 2021, 665
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Unzulässige Gesamtpreisangabe für Fitnessstudio-Verträge ohne Einbeziehung einer quartalsweise zu zahlenden „Servicegebühr“ (Urteil vom 04.02.2021, 6 U 269/19)

Die Preiswerbung für einen Fitnessstudio-Vertrag ohne Einbeziehung einer quartalsweise zu zahlenden „Servicegebühr“ verstößt gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe in § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2021, 665-668 (Urteil vom 04.02.2021, 6 U 269/19)

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