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WRP 2007, 675
Hanseatisches OLG Hamburg 
Verfahrensrecht/Wettbewerbsrecht: Dringlichkeitsschädliche Kenntnis von einer Werbung (Beschluss vom 12.02.2007, 5 U 189/06)

Bei der Beurteilung einer etwaigen Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung nach § 12 Abs. 2 UWG bedarf es einer umfassenden Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der die Ausnutzung bestimmter Fristen ein wesentlicher Gesichtspunkt sein kann, aber nicht stets sein muss.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2007, 675-678 (Beschluss vom 12.02.2007, 5 U 189/06)

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