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WRP 2019, 917
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Dringlichkeit im Eilverfahren (Urteil vom 21.03.2019, 3 U 105/18)

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (Fortführung der Senatsrechtsprechung).

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2019, 917-919 (Urteil vom 21.03.2019, 3 U 105/18)

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