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WRP 2006, 909
Hanseatisches OLG Hamburg 
Verfahrensrecht: Wirksame Zustellung an Verfügungsschuldner (Urteil vom 28.04.2006, 5 U 199/05)

Die Vollziehung der Unterlassungsverfügung erfolgt wirksam durch Zustellung an den Verfügungsschuldner persönlich, selbst wenn für diesen ein Anwalt auf ein vorgerichtliches Abmahnschreiben des Gläubigers reagiert hat und hierbei nicht auf eine bestehende Prozessvollmacht hinweist.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2006, 909 (Urteil vom 28.04.2006, 5 U 199/05)

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