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WRP 2006, 909
Hanseatisches OLG Hamburg 
Verfahrensrecht: Prozessvergleich mit Unterlassungsversprechen (Urteil vom 07.04.2005, 3 U 223/04)

Hat ein Wettbewerber in einem Prozessvergleich ein Unterlassungsversprechen abgeben, so fehlt dem Gläubiger für ein erneutes Gerichtsverfahren (hier: Verfügungsverfahren) nach weiteren Zuwiderhandlungen, in dem ein identischer Unterlassungstitel zwischen denselben Parteien erstritten werden soll, das Rechtsschutzinteresse.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2006, 909 (Urteil vom 07.04.2005, 3 U 223/04)

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