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WRP 2005, 126
BGH 
Verfahrensrecht: „Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz“ (Beschluss vom 30.09.2004, I ZR 30/04)

Die Erledigung der Hauptsache kann noch in der Rechtsmittelinstanz, auch noch während des Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde, erklärt werden.

BGH, WRP 2005, 126 (Beschluss vom 30.09.2004, I ZR 30/04)

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