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WRP 2025, 1452
BGH 
Verfahrensrecht: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn zumindest Möglichkeit des Verschuldens der Fristversäumnis durch Prozessbevollmächtigen besteht (Beschluss vom 01.07.2025, VI ZB 59/24)

a) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den von der Partei vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit besteht, dass die Fristversäumnis von ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war.

BGH, WRP 2025, 1452-1454 (Beschluss vom 01.07.2025, VI ZB 59/24)

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