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WRP 2005, 1041
LG Stuttgart 
Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern (Urteil vom 08.04.2005, 31 O 24/05 KfH)

Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ist nur bei Vorliegen einer Einwilligung zulässig. Diese muss im Hinblick auf das konkrete werbende Unternehmen abgegeben worden sein oder ausdrücklich eine Einverständniserklärung enthalten, wonach die Telefonwerbung auch durch dritte Unternehmen erfolgen darf.

LG Stuttgart, WRP 2005, 1041-1042 (Urteil vom 08.04.2005, 31 O 24/05 KfH)

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